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Kurzgutachten
Wenn eine geringe Schadenhöhe vorliegt und kein vollständiges Haftpflichtschadengutachten erforderlich ist, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Im Vergleich zu einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat das Kurzgutachten eine höhere Aussagekraft. Es umfasst eine kurze Beschreibung des Schadenereignisses, wird durch Beweissicherungsfotos dokumentiert und enthält die notwendige Reparaturkostenkalkulation sowie wichtige Fahrzeugdaten.
Kurzgutachten werden ebenfalls vollständig von der regulierungspflichtigen Versicherung erstattet. Zögern Sie daher nicht, uns auch bei „Kleinschäden“ zu kontaktieren.
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