Haftpflicht- / Kaskogutachten
Wir bewerten und begutachten Fahrzeuge aller Art, wie zB.: Motorräder, PKW, Transporter, Caravan, LKW, Busse usw.
Ein Kaskogutachten und ein Haftpflichtgutachten unterscheiden sich hauptsächlich in der Verantwortlichkeit und dem Verwendungszweck:
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Haftpflichtgutachten: Dieses Gutachten wird erstellt, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung. Hier haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
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Kaskogutachten: Dieses Gutachten wird benötigt, wenn die eigene Versicherung einen Teil- oder Vollkaskoschaden regulieren muss. Das ist der Fall, wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben, ein Elementarschaden vorliegt oder der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann (z.B. bei Unfallflucht). Die Versicherung ist weisungsberechtigt und entscheidet, welcher Sachverständige den Schaden begutachtet.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen die benötigten Unterlagen zur Schadensursachenermittlung schnellstmöglich und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Bei allen Schäden, die über 750 Euro liegen, raten wir Ihnen dringend zum Einsatz eines Sachverständigen, um im Rahmen eines Prozesses ein anerkanntes Dokument für die Beweisführung an der Hand zu haben.