Die KFZ-Schadensgutachter | Rhein-Main
Ihr Sachverständiger Gutachter im Rhein-Main Gebiet
Begutachtung von Fahrzeugen aller Art
Unfallcheckliste
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
Notruf verständigen
Sicherung der Unfalldaten
Dokumentation der Unfallstelle durch Fotos
Notieren von Kontaktdaten der Unfallzeugen
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen bzw. Schadensgutachter zur Beweissicherung und Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen. Das Schadensgutachten ist notwendig, um den entstandenen Schaden zu dokumentieren und die Höhe des Schadens zu ermitteln. Als erfahrener Sachverständiger Gutachter sind wir Ihr idealer Partner in dieser Angelegenheit.
Die Kosten für das Schadensgutachten und einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen. Auch bei der Geltendmachung von weiteren Ansprüchen wie z.B. Wertminderung, Leihwagen, Nutzungsausfall, Vorhaltekosten und der freien Wahl einer Fachwerkstatt unterstützen wir Sie gerne. Die gegnerische Versicherung möchte sich diese Kosten oft ersparen, doch wir stellen sicher, dass Ihnen nichts unrechtmäßig abgesprochen wird.
Dank unserer langjährigen Expertise als KFZ-Schadensgutachter und Sachverständiger Gutachter können Sie sich auf unsere qualitativ hochwertige Arbeit verlassen. Wir nehmen den Schaden innerhalb kürzester Zeit auf und erstellen ein umfassendes Schadensgutachten, das wir Ihnen, der gegnerischen Versicherung und bei Bedarf auch dem Fachanwalt und der Fachwerkstatt zur Verfügung stellen.
Wir sind mit unserem Standort in Stockstadt am Rhein im gesamten Rhein-Main Gebiet tätig. Somit können wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung direkt vor Ort garantieren. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen.
Wir beraten Sie gerne
Kostenfrei
Haftpflichtschadengutachten
Keine Schuld am Unfall? Dann sollten Sie unbedingt Ihre Rechte wahrnehmen und einen neutralen KFZ-Schadensgutachter bzw. Haftpflichtschadengutachter beauftragen! Ein erfahrener Sachverständiger Gutachter erstellt ein sachgerechtes KFZ-Schadensgutachten, das Sie vor finanziellen Nachteilen schützt.
Oldtimergutachten
Um ein Fahrzeug amtlich als Oldtimer zu melden, wird ein Gutachten benötigt. Durch eine gründliche Prüfung werden nicht nur Optik und Technik untersucht, sondern auch der aktuelle Marktwert bestimmt. Das Zertifikat kann neben der Oldtimer-Anmeldung auch als Verhandlungsgrundlage für Verkauf oder Versicherungssummen genutzt werden.
Kundenbewertungen
Der Standort der KFZ-Schadensgutachter | Rhein-Main
Unsere Niederlassung in Stockstadt am Rhein ermöglichen eine unkomplizierte und rasche Abwicklung vor Ort und in
unseren Einzugsgebieten.
Einzugsgebiete
Rhein-Main ; Darmstadt ; Frankfurt am Main ; Offenbach am Main ; Neu-Isenburg ; Wiesbaden ; Dreieich ; Dietzenbach ; Dieburg ; Langen ; Mörfelden-Walldorf ; Rüsselsheim ; Mainz ; Kelsterbach ; Groß-Gerau ; Pfungstadt ; Heppenheim ; Bensheim ; Lampertheim ; Worms ; Mannheim
Überschrift 5
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Worin unterscheiden sich Kostenvoranschlag und Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen?Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist lediglich ein Reparaturkostenangebot einer Kfz-Werkstatt. Hierbei werden nur die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Ein Kostenvoranschlag können auch wir als Kfz-Sachverständiger erstellen. Dies ist sogar ratsam. So können wir direkt feststellen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Ein Schadengutachten ist deutlich umfangreicher und dient auch zur Beweissicherung. Neben der Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturosten, werden in einem Gutachten auch der merkantile Minderwert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des verunfallten Fahrzeugs bestimmt. Zudem ermittelt der Gutachter auch die voraussichtliche Reparaturdauer und die Kosten für einen Mietwagen. Ein Gutachten beinhaltet also alle nötigen Informationen um den Schaden vollumfänglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen.
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Wer darf einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung meines Unfallschadens beauftragen?Sie dürfen zu jeder Zeit einen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Die Frage ist nur wer die Kosten dafür trägt. Im Haftpflichtschadenfall, also wenn Sie Geschädigter sind, müssen die Kosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Sind Sie Schädiger oder tragen Sie eine Teilschuld müssen die Kosten von der gegnerischen Versicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
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Wer bezahlt die Kosten des Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines Unfallgutachtens?Die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Nur wenn den Fällen, in denen der Schaden die Bagatellgrenze von 750,00 EUR nicht erreicht, kann die Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme verweigern da hierfür ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Sollte der Unfallschaden unterhalb der 750€ liegen erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Auch dieser muss vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
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Wer bezahlt die Rechtsanwaltskosten?Hier kommt es darauf an ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Im Fall eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalts zu beauftragen, um den erlittenen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. In diesem Fall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen. Hierbei spielt auch die Schadenhöhe keine Rolle.