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Schadengutachten

Schadengutachten

Ihr KFZ Gutachter in Südthüringen und Südhessen

Wir nehmen Fahrzeuge genauer unter die Lupe!

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Unfallcheckliste

Erste hilfe maßnahmen einleiten

Notruf verständigen

Sicherung der Unfalldaten

Dokumentation der Unfallstelle durch Fotos

Notieren von Kontaktdaten der Unfallzeugen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie immer einen freien Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung und Erstellung eines Schadengutachten beauftragen.

Die Kosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Auch die Kosten für einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl müssen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen werden.
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen in der Regel auch folgende Leistungen wie Wertminderung, Leihwagen, Nutzungsausfall, Vorhaltekosten und die freie Wahl einer Fachwerkstatt zu.

Diese Dinge möchte sich die gegnerische Versicherung gerne sparen!
Wir stellen sicher, dass Ihnen nichts davon unrechtmäßig abgesprochen wird.
Durch unsere langjährige Expertise sind wir der ideale Partner an Ihrer Seite.

Wir nehmen den Schaden innerhalb von 24 Stunden auf und leiten das erstellte Gutachten an Sie, die gegnerische Versicherung und ggf. an den Fachanwalt und im Reparaturfall auch an die Fachwerkstatt weiter.

Wir Beraten Sie

Kostenfrei

Schadengutachten

Haftpflichtschadengutachten

Keine Schuld am Unfall?
Rechte wahrnehmen, neutralen Haftpflichtschadengutachter beauftragen!
Ein KFZ-Sachverständiger erstellt ein sachgerechtes KFZ – Schadengutachten, das Sie vor finanziellen Nachteilen schützt.

Minderwertgutachten

Als erfahrener und kompetenter Minderwertgutachter begutachte ich in Ihrem Auftrag Leasingfahrzeuge bei der Rückgabe und Unfallfahrzeuge bei der Abwicklung mit Haftpflichtversicherern. Auch als Leasingnehmer können Sie mich mit einem Minderwertgutachten beauftragen.

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Oldtimergutachten

Um ein Fahrzeug amtlich als Oldtimer zu melden, wird ein Gutachten benötigt. Durch eine gründliche Prüfung werden nicht nur Optik und Technik untersucht, sondern auch der aktuelle Marktwert bestimmt. Das Zertifikat kann neben der Oldtimer-Anmeldung auch als Verhandlungsgrundlage für Verkauf oder Versicherungssummen genutzt werden.

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Kundenbewertungen

Kay

G

Sehr kompentent & schnell. Hatte einen Haftpflichtschaden an meinem Auto. Der Sachverständige kam schon direkt nach meinem Anruf....das Gutachten war innerhalb von zwei Tagen bei mir. Die Versicherung des Unfallgegners hat binnen einer Woche das Geld überwiesen.

  • Worin unterscheiden sich Kostenvoranschlag und Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen?
    Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist lediglich ein Reparaturkostenangebot einer Kfz-Werkstatt. Hierbei werden nur die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Ein Kostenvoranschlag können auch wir als Kfz-Sachverständiger erstellen. Dies ist sogar ratsam. So können wir direkt feststellen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Ein Schadengutachten ist deutlich umfangreicher und dient auch zur Beweissicherung. Neben der Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturosten, werden in einem Gutachten auch der merkantile Minderwert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des verunfallten Fahrzeugs bestimmt. Zudem ermittelt der Gutachter auch die voraussichtliche Reparaturdauer und die Kosten für einen Mietwagen. Ein Gutachten beinhaltet also alle nötigen Informationen um den Schaden vollumfänglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen.
  • Wer darf einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung meines Unfallschadens beauftragen?
    Sie dürfen zu jeder Zeit einen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Die Frage ist nur wer die Kosten dafür trägt. Im Haftpflichtschadenfall, also wenn Sie Geschädigter sind, müssen die Kosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Sind Sie Schädiger oder tragen Sie eine Teilschuld müssen die Kosten von der gegnerischen Versicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
  • Wer bezahlt die Kosten des Kfz-Sachverständigen für die Erstellung eines Unfallgutachtens?
    Die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Nur wenn den Fällen, in denen der Schaden die Bagatellgrenze von 750,00 EUR nicht erreicht, kann die Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme verweigern da hierfür ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Sollte der Unfallschaden unterhalb der 750€ liegen erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Auch dieser muss vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
  • Wer bezahlt die Rechtsanwaltskosten?
    Hier kommt es darauf an ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Im Fall eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalts zu beauftragen, um den erlittenen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. In diesem Fall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen. Hierbei spielt auch die Schadenhöhe keine Rolle.
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